Unter Investmentfonds versteht man gemeinschaftliche Kapitalanlagen, die als Sondervermögen durch die Fondsgesellschaft angelegt und verwaltet werden.

Durch Erwerb von Anteilen sind die Anleger Miteigentümer des Fonds und haben Anspruch auf Erträge in Form von Kursgewinnen, Dividenden oder Zinsen.

Investmentfonds unterscheiden sich in Bezug auf:

  • die Möglichkeit, sie an der Börse zu handeln (Indexfonds)
  • den Anlegerkreis (Publikums- und Spezialfonds)
  • die Ertragsverwendung (ausschüttende und thesaurierende Fonds)
  • eine vorgegebene Laufzeit (Laufzeitfonds)
  • die Handelbarkeit (offene und geschlossene Fonds)
  • den Anlageschwerpunkt (Länder- und Branchenfonds)
  • ein möglicherweise ausgesprochenes Ertragsziel (wertgesicherte Fonds, Zielvorgabefonds)
  • den enthaltenen Vermögensgegenstand (Geldmarkt-, Hedge-, Hybrid-, Renten-, offene Immobilien-, Geldmarkt-, Dach-, Aktien-, Misch-, Index- sowie Alternativanlagefonds)

Sondervermögen

Investmentfonds werden vom Gesetz her als geschütztes Sondervermögen behandelt und sind dadurch bei drohender Insolvenz der Verwaltungsgesellschaft vor Verlust geschützt. Das treuhändisch für die Investoren angelegte Sondervermögen wird dabei getrennt vom eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet.

Fondsanteil

Die kleinste Einheit eines Investmentfonds bezeichnet man als Fondsanteil wobei auch Bruchteile eines Anteils bei den meisten Gesellschaften gekauft werden können

Ausschüttung

Bei einer Ausschüttung werden dem Anleger die erwirtschafteten Gewinne gutgeschrieben.

Thesaurierung

Unter Thesaurierung versteht man die Wiederanlage erwirtschafteter Gewinne.