Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Form des Fondssparens, bei dem der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer monatliche Sparbeträge anlegt. Dabei obliegt es dem Arbeitgeber, die VL-Beträge vollständig oder teilweise zusätzlich zum Gehalt zu zahlen.

Vom Staat wird das VL-Sparen in Fonds bei gewissen Voraussetzungen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Die Sparbeträge werden sechs Jahre lang vom Arbeitgeber bezahlt, anschließend ruht der Vertrag. Nach dem siebten Kalenderjahr kann dann der Arbeitnehmer über das erzielte Kapital incl. Erträge verfügen.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Vom Staat wird das VL-Sparen in Fonds mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. 

Alleinstehenden wird diese mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 Euro und Verheirateten mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro gewährt. Es wird ein jährlicher Sparbetrag von bis zu 400 Euro mit einer staatlichen Zulage von 20 Prozent gefördert. Das entspricht bis zu 80 Euro jährliche Förderung durch den Staat.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung beantragt und die VL-Bescheinigung der Fondsgesellschaft zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.

Die Vorteile des VL-Sparplanes

Werden Vermögenswirksame Leistungen in Investmentfonds angelegt, wird von allen Vorzügen der Investmentfonds profitiert, unter anderem von der Sicherheit bei Insolvenz der Fondsgesellschaft und nicht zuletzt von den Wertsteigerungen am Aktienmarkt.