Ein Investmentfonds investiert das Kapital vieler Anleger in verzinsliche Wertpapiere wie z. B. Staatsanleihen, unterschiedliche Aktien oder Immobilien. Der Manager eines Fonds darf nur bis zu 10 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere eines einzelnen Unternehmens investieren, um die gesetzlich vorgeschriebene Streuung des Risikos einzuhalten. Durch den Erwerb eines Fondsanteils wird das Kapital gleichzeitig in mehrere unterschiedliche Werte angelegt. Verluste eines Wertes werden mittels breiter Streuung durch Gewinne anderer Werte aufgefangen.

Flexibilität von Investmentfonds

Die Anlage in Investmentfonds ist im Gegensatz zu anderen Anlageformen äußerst flexibel. So können Anteile täglich zum Ausgabepreis gekauft und zum Rücknahmepreis verkauft werden.

Mit einem Sparplan ab 25 Euro monatlich oder mit kleinen Einmalanlagen kann der Anleger Anteile eines Fonds kaufen und Rücklagen für die arbeitsfreien Jahre aufbauen. Auch hier bleibt der Anleger flexibel, indem er jederzeit, wenn es die Umstände erfordern, die Sparraten erhöhen aber auch reduzieren kann. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Entnahmeplan mit einem regelmäßigen Auszahlungsbetrag einzurichten.

Bei Offenen Immobilienfonds gelten vorgegebene Fristen zur Rückgabe von Anteilen.

Transparenz

Die Fondsgesellschaften stellen Halbjahresberichte und Jahresberichte mit umfangreichen Informationen über alle Transaktionen zur Verfügung. Ebenfalls werden im Internet von vielen Fondsgesellschaften aktuelle Aufteilungen des Fondsvermögens und die größten Positionen der Fonds bereitgestellt. Auf zwei Seiten fasst die wesentliche Anlegerinformation, auch KID (Key Information Document) genannt, wichtige Informationen leicht verständlich zusammen und macht die Fonds gegenseitig gut vergleichbar, da diese europaweit einheitlich sind.

Wertentwicklungen der Investmentfonds werden im Internet oder in Tageszeitungen veröffentlicht.

Sicherheit

Die Einlagen der Investmentfonds werden meistens als Sondervermögen, also getrennt vom Vermögen einer Fondsgesellschaft, verwaltet. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft zählen die Einlagen nicht zur Insolvenzmasse. Die Fondsgesellschaften werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) streng überwacht und sind dazu verpflichtet, ausschließlich im Interesse des Anlegers zu handeln.